Im Bereich Lebensmittel sind in Deutschland und in der EU die Begriffe „bio“, „öko“ sowie „aus kontrolliert biologischen Anbau“ gesetzlich geschützt. Mit ihnen darf ein Produkt nur dann gekennzeichnet werden, wenn es mit dem EU-Bio-Siegel zertifiziert ist.
Allerdings weist das hierzulande wichtigste Siegel einige Schlupflöcher auf. So ist es etwa erlaubt, in ein und demselben Betrieb konventionelle und biologische Landwirtschaft gleichzeitig zu betreiben. Ein Übergreifen der konventionellen Dünger, Pflanzenschutzmittel und selbst gentechnisch veränderten Materials kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Das erklärt auch, dass auf ökologisch angebauten Produkten hin und wieder zwar sehr geringe, doch immerhin vorhandene Spuren von Pestiziden festgestellt werden.